Rettungsmittel
Rettungsmittel im Regel-Rettungsdienst:
Stand: 15.05.2026
Als "Rettungsmittel" bezeichnet man in der Fachsprache die Fahrzeuge, die bei medizinischen Notfällen zur Erstversorgung und zum Transport von verletzten oder erkrankten Personen in ein Krankenhaus eingesetzt werden. Dafür gibt es sowohl national als auch international eine Reihe von Vorschriften und Normen zu Ausstattung, Personal, Funktionen etc., auf die im Rahmen dieser Übersicht aber nicht vollumfänglich eingegangen werden kann.
Vielmehr soll auf dieser Seite einmal grob umrissen werden, welche Rettungsmittel es gibt, und wofür sie eingesetzt werden.
Der Krankentransportwagen (KTW):
Der KTW wird für Einsätze vorgehalten, bei denen keine akute Lebensgefahr für den Betroffenen besteht. Er dient zum Beispiel für Einweisungsfahrten erkrankter Personen von zuhause in eine Klinik, wenn diese dort nicht selbst hin gelangen können. Ein KTW mit medizinischem Fachpersonal führt sogenannte qualifizierte Krankentransporte mit medizinisch-fachlicher Betreuung auf der Fahrt durch. Hierzu besteht die Besatzung des Fahrzeugs mindestens aus einem Rettungssanitäter als Patientenbetreuer sowie einem Rettungshelfer als Fahrzeugführer. In den meisten Fällen werden in der Region Mindenhaven jedoch Besatzungen eingesetzt, die ausschließlich mindestens aus Rettungssanitätern bestehen.
Nachfolgend ein exemplarisches Foto eines KTW des Malteser Hilfsdienstes Mindenhaven:

Foto zeigt den KTW der Malteser Rettungswache 31:
ils-min-fiktiv.de.tl/31-_-RW-MHD-Durmfelde.htm
Für Transporte, bei denen eine medizinische Betreuung unterwegs nicht erforderlich ist gibt es auch unqualifizierte Krankentransporte, die oftmals durch Taxi-Unternehmen oder private Krankentransport-Anbieter durchgeführt werden. Diese Transporte benötigen kein medizinisches Fachpersonal und führen daher auch kein Blaulicht auf dem Dach. Sie dürfen während der Fahrt keine Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen und werden innerhalb der Region Mindenhaven daher nicht als Einsatzfahrzeuge geführt.
Der Notfall-Krankentransportwagen (N-KTW):
Der Notfall-Krankentransportwagen ist grob gesagt eine Kreuzung zwischen einem KTW und einem RTW. Er bietet meist etwas weniger Innenraum als ein (Standard-) Rettungswagen mit Kofferaufbau und wird auch im Regelfall "nur" als KTW gelistet, ist dabei aber wie ein Rettungswagen nach DIN-Norm beladen und kann im Bedarfsfall als solcher genutzt werden. Aufgrund des mitzuführenden Equipments und des für die Versorgung von Notfallpatienten benötigten Platzes werden für die Vorhaltung als N-KTW Einsatzfahrzeuge der "Sprinter-Klasse" mit Hochdach und mittellangem Radstand empfohlen.
Bundesweit ist die Vorhaltung von N-KTW in den Hilfsorganisationen, vor allem im Bereich Sanitätsdienste, und im Bevölkerungsschutz verbreitet, im Regel-Rettungsdienst der Region Mindenhaven spielen N-KTW hingegen keine wesentliche Rolle.
Die Besatzung eines N-KTW besteht im Regelfall mindestens aus einem Notfallsanitäter als Patientenbetreuer und einem Rettungssanitäter als Fahrzeugführer.
Ein Notfall-Krankentransportwagen der Region Mindenhaven als exemplarisches Beispiel:

Foto zeigt einen Notfall-KTW der Notarztwache 40:
ils-min-fiktiv.de.tl/40-_-NAW-SKM.htm
Der Rettungswagen (RTW):
Wenn ein medizinischer Notfall eintritt ist im Regelfall Eile geboten, denn der Verletzte oder Erkrankte könnte in ungeahnter Lebensgefahr schweben. In einem solchen Fall kommt ein RTW zum Einsatz. Nach Alarmierung durch die Leitstelle rückt die Besatzung, bestehend mindestens aus einem Notfallsanitäter (Patientenversorgung) und einem Rettungssanitäter (Fahrzeugführer) im Regelfall innerhalb von 60 Sekunden zum Notfallort aus um die medizinische Versorgung und den zeitnahen und patientengerechten Transport in eine geeignete Zielklinik durchzuführen.
Ein Rettungswagen der Feuerwehr Mindenhaven als Beispiel:

Foto zeigt einen Rettungswagen der FRW-2:
ils-min-fiktiv.de.tl/02-_-Rettungsdienst.htm
Das Notarzt-Einsatzfahrzeug (NEF):
Bei offensichtlich lebensbedrohlichen medizinischen Notfällen, wie zum Beispiel einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall, ist es notwendig, dass neben dem alarmierten Rettungswagen auch schnell ein Notarzt vor Ort ist, um invasive Maßnahmen und die Gabe überlebenswichtiger Notfallmedikamente einzuleiten. Hierzu wird ein Notarzt-Einsatzfahrzeug (kurz NEF) alarmiert. Zur Besatzung des Fahrzeugs gehört im Regelfall ein Notfallsanitäter als Fahrzeugführer, sowie ein qualifizierter Notfallmediziner bzw. Facharzt mit Fachkundenachweis Notfallmedizin.
Beide Fahrzeuge treffen sich im sogenannten Rendezvous-System am Einsatzort.
Hier ein Beispielfoto eines Notarzt-Einsatzfahrzeugs der Region Mindenhaven:

Foto zeigt das NEF der Notarztwache 10:
ils-min-fiktiv.de.tl/10-_-NAW-UKM.htm
Seit 2011 beschaffen die Region Mindenhaven und die Berufsfeuerwehr für den Regel-Rettungsdienst NEF und RTW, die über Telemetrie-Geräte zur Übertragung von Patientendaten verfügen. Prinzipiell stellen diese Fahrzeuge eine technische Weiterentwicklung der bereits aufgeführten Rettungsmittel dar.
Das sogenannte Telenotarzt-System wird hier detaillierter beschrieben:
ils-min-fiktiv.de.tl/Telenotarzt_Dienst.htm
Der Notarztwagen (NAW):
In der entfernteren Vergangenheit wurden im Regel-Rettungsdienst flächendeckend sogenannte Notarztwagen eingesetzt. Dabei handelte es sich im Regelfall um einen klassischen Rettungswagen, dem als zusätzliches (drittes) Besatzungsmitglied ein Notarzt fest zugeteilt wurde.
Notarztwagen findet man heutzutage jedoch nur noch selten im Regel-Rettungsdienst, zum Beispiel in Hamburg und Berlin. In Mindenhaven wird das System nicht mehr praktiziert.
Der Intensivtransportwagen (ITW):
Für sogenannte Sekundärtransporte, das sind in der Regel Patiententransporte von Klinik zu Klinik, bei denen eine dauerhafte Intensivmedizinische Überwachung und ärztliche Begleitung erforderlich sind, werden heute bereits in vielen Leitstellenbereichen sogenannte Intensivtransportwagen vorgehalten.
Foto zeigt exemplarisch einen ITW der Bundeswehr:

Foto zeigt einen Intensivtransportwagen der Notarztwache 60 am BwZK Mindenhaven:
ils-min-fiktiv.de.tl/60-_-NAW-BwZK.htm
Kosten für einen Rettungsdienst-Einsatz:
Die Kosten für einen Einsatz des Regel-Rettungsdienstes werden in der Regel durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sofern der Einsatz berechtigt und erforderlich ist. Sie orientieren sich darüber hinaus an den Personal- und Materialkosten sowie an örtlichen bzw. regionalen Gegebenheiten. Aus diesem Grund regelt jeder Kreis bzw. jede kreisfreie Stadt den sogenannten Kostenersatz in einer öffentlich zugänglichen Gebührensatzung.
Die Gebührensatzung für Leistungen des Regel-Rettungsdienstes in der Region Mindenhaven befindet sich zum nachlesen in den Hintergrund-Infos:
ils-min-fiktiv.de.tl/Geb-.-_Satzg-.--RD.htm
Auf diese erhält man Zugriff nach Anmeldung im Besucher-Forum:
ils-min-fiktiv.de.tl/Besucher_Forum/index.htm
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