ILS-MIN-fiktiv - Integrierte Leitstelle Mindenhaven
Eine fiktive Rettungsleitstelle stellt sich vor

Rettungsmittel

Rettungsmittel im Regel-Rettungsdienst:



Als "Rettungsmittel" bezeichnet man in der Fachsprache die Fahrzeuge, die bei medizinischen Notfällen zur Erstversorgung und zum Transport von verletzten oder erkrankten Personen in ein Krankenhaus eingesetzt werden. Dafür gibt es sowohl national als auch international eine Reihe von Vorschriften und Normen zu Ausstattung, Personal, Funktionen etc., auf die man hier aber nicht vollständig eingehen muss.
Vielmehr soll auf dieser Seite einmal grob umrissen werden, welche Rettungsmittel es im Normalfall gibt, und wofür sie eingesetzt werden.


Der Krankentransportwagen (KTW):
Der KTW wird für Einsätze vorgehalten, bei denen keine akute Lebensgefahr für den Betroffenen besteht. Er dient zum Beispiel für Einweisungsfahrten erkrankter Personen von zuhause in eine Klinik, wenn diese dort nicht selbst hin gelangen können. Ein KTW mit medizinischem Fachpersonal kann sogenannte qualifizierte Krankentransporte mit fachlich medizinischer Betreuung auf der Fahrt durchführen. Hierzu besteht die Besatzung des Fahrzeugs mindestens aus einem Rettungssanitäter als Patientenbetreuer sowie einem Rettungshelfer als Fahrzeugführer. In den meisten Fällen werden in der Region Mindenhaven jedoch Besatzungen eingesetzt, die ausschließlich mindestens aus Rettungssanitätern bestehen.

Nachfolgend ein exemplarisches Foto eines KTW:


Für Transporte, bei denen eine medizinische Betreuung unterwegs nicht erforderlich ist gibt es auch unqualifizierte Krankentransporte, die oftmals durch Taxi-Unternehmen oder private Krankentransport-Anbieter durchgeführt werden. Diese Transporte benötigen kein medizinisches Fachpersonal, besitzen aber auch kein Blaulicht auf dem Dach und werden innerhalb der Region Mindenhaven daher nicht als Einsatzfahrzeuge geführt.


Der Notfall-Krankentransportwagen (N-KTW):
Der Notfall-Krankentransportwagen ist grob gesagt eine Kreuzung zwischen einem KTW und einem RTW. Er bietet etwas weniger Innenraum als ein Rettungswagen und wird auch im Regelfall "nur" als KTW gelistet, ist dabei aber wie ein Rettungswagen nach DIN-Norm beladen und kann im Bedarfsfall als solcher genutzt werden. Aufgrund des mitzuführenden Equipments und des für die Versorgung von Notfallpatienten benötigten Platzes werden für die Vorhaltung als N-KTW Einsatzfahrzeuge der "Sprinter-Klasse" mit Hochdach und mittellangem Radstand empfohlen.
Gängige Praxis ist die Vorhaltung von N-KTW in den Hilfsorganisationen, vor allem im Bereich Sanitätsdienste, und im Bevölkerungsschutz, im Regel-Rettungsdienst der Region Mindenhaven spielen N-KTW hingegen keine wesentliche Rolle.
Die Besatzung eines N-KTW besteht im Regelfall mindestens aus einem Notfallsanitäter als Patientenbetreuer und einem Rettungssanitäter als Fahrzeugführer.

Ein Notfall-Krankentransportwagen als exemplarisches Beispiel:



Der Rettungswagen (RTW):
Wenn ein medizinischer Notfall eintritt ist im Regelfall Eile geboten, denn der Verletzte oder Erkrankte könnte in ungeahnter Lebensgefahr schweben. In einem solchen Fall kommt ein RTW zum Einsatz. Maximal 60 Sekunden nach Alarmierung durch die Leitstelle rückt die Besatzung, bestehend mindestens aus einem Notfallsanitäter (Patientenversorgung) und einem Rettungssanitäter (Fahrzeugführer) zum Notfallort aus um die medizinische Versorgung und den Transport in die Klinik durchzuführen.

Ein Rettungswagen als Beispiel:




Das Notarzt-Einsatzfahrzeug (NEF):
Bei offensichtlich lebensbedrohlichen medizinischen Notfällen, wie zum Beispiel einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall, ist es notwendig, daß neben dem alarmierten Rettungswagen auch schnell ein Notarzt vor Ort ist um invasive Maßnahmen und die Gabe überlebenswichtiger Notfallmedikamente einzuleiten. Hierzu wird ein NEF alarmiert. Zur Besatzung des Fahrzeugs gehört im Regelfall ein Notfallsanitäter als Fahrzeugführer, sowie ein qualifizierter Notfallmediziner, häufig ein Chirurg oder Anästhesist, mit Fachkundenachweis Notfallmedizin.


Seit 2011 hat die Berufsfeuerwehr für den Regel-Rettungsdienst neue NEF und RTW beschafft, die nun über Telemetrie-Geräte zur Übertragung von Patientendaten verfügen. Prinzipiell stellen diese Fahrzeuge eine technische Weiterentwicklung der bereits aufgeführten Rettungsmittel dar. Das sogenannte Telenotarzt-System wird allerdings an anderer Stelle detailierter beschrieben.


Der Rettungshubschrauber - RTH:
Manche Einsätze lassen einen Transport des Patienten mittels Rettungswagen, auch mit Notarzt-Begleitung, nicht zu. Der Transport würde entweder zu lange dauern, dem Patienten schaden, oder der Patient benötigt eine besondere medizinische Versorgung, die in keiner Klinik in der Nähe gewährleistet werden kann. In solchen Fällen alarmiert die Leitstelle einen Rettungshubschrauber, der den Patienten am Einsatzort übernimmt und in eine geeignete Klinik fliegt. Neben dem Piloten wird die Maschine von einem Bordmechaniker mit medizinischer Qualifikation und einem Notarzt besetzt.

Der Rettungshubschrauber Christoph 67 als Beispiel: