ILS-MIN-fiktiv - Integrierte Leitstelle Mindenhaven
Eine fiktive Rettungsleitstelle stellt sich vor

Das LGK-FF-13

Das Löschgruppen-Konzept 2013 der Freiwilligen Feuerwehr Mindenhaven (LGK-FF-13):



Das Löschgruppen-Konzept der freiwilligen Feuerwehr im Leitstellenbereich der Integrierten Leitstelle Mindenhaven wurde bereits 2011 zum ersten Mal angestoßen. Vor dem Hintergrund einer massiven Erhöhung der Einsatzbereitschaft und der Einbindung in die vielfältigen Aufgabenbereiche der Feuerwehr wurde nach Möglichkeiten gesucht, mittels derer die Freiwilligen Kräfte viel früher in Einsatzgeschehen eingebunden werden können. Ziel des Konzeptes sollte es werden, die Kräfte der Berufsfeuerwehr zu entlasten und dadurch Alarmierungen zu verringern bzw. die Ausrückzeiten bei Paralleleinsätzen zu verkürzen.

Nach etwa zwei Jahren stand fest, daß die gewünschten Effekte nur zu erzielen sind, wenn im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr massiv in Material und Ausbildung investiert wird. Die ersten Überlegungen sahen daher vor, zunächst jede Freiwillige Löschgruppe mit einem HLF 20/16 als sogenannten "Erstausrücker" zu versorgen, mit dem die Wehr dann kleinere Brände oder Technische Hilfeleistungen eigenständig abarbeiten könnte. Zusätzlich sollte für Personal- und Materialtransporte ein MTW pro Löschgruppe vorgehalten werden.

In einem nächsten Schritt wurde vorgesehen, daß für den Katastrophenschutz zusätzliche LF KAT-S beschafft und in etwa der Hälfte der Freiwilligen Löschgruppen als zweites HLF stationiert werden sollen. Diese Maßnahme wurde 2014 / 15 bereits mit der Beschaffung von insgesamt sechs LF KAT-S der ersten Beschaffungsserie des Kreises Mindenhaven umgesetzt.

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen ist die Einbindung der Freiwilligen Feuerwehr in vielfältige Sonderaufgaben geplant und im weiteren Verlauf umgesetzt worden. Zum Beispiel sollen einzelne Löschgruppen in das ABC-Konzept eingebunden werden, Logistik-Aufgaben übernehmen, in die Wasser- und Höhenrettung integriert werden und evtl. weitere Aufgaben erhalten. Die Vorhaltung spezifischer Sonderfahrzeuge zu diesem Zweck ist daher zwingend erforderlich, auch wenn dies definitiv nicht bedeuten wird, daß die Berufsfeuerwehr hier nicht mehr zum Einsatz kommen wird. Vielmehr geht es bei der Kombination von Berufsfeuerwehr und Freiwilligen Kräften darum, sich gegenseitig zu ergänzen, zu entlasten und bei längeren Einsätzen abzulösen.

Insgesamt soll dem Konzept entsprechend die Anzahl der Fahrzeuge pro Löschgruppe auf vier (bzw. maximal fünf) plus Sonderausstattung begrenzt werden, wodurch die Größe der jeweiligen Gerätehäuser überschaubar bleibt, auch wenn dies gleichzeitig bedeutet, daß aufgrund der Spezifikationen des Konzeptes die Gestaltung des Fuhrparks für Sonderaufgaben entsprechend wenig Spielraum hat (maximal ein oder zwei Sonderfahrzeuge pro Löschgruppe).

Um das Konzept noch einmal etwas genauer zu veranschaulichen folgt eine kurze schematische Aufstellung einer Freiwilligen Löschgruppe, wie sie nach vollständiger Umsetzung des Konzeptes aussehen soll:

1. HLF 20 oder LF-20
(Hilfeleistungs-) Löschgruppenfahrzeug
2. MTW
Mannschaftstransportwagen
3. LF KAT-S (optional) oder Sonderfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug Katastrophenschutz oder Gerätewagen für Sonderaufgaben
4. Sonderfahrzeug
Gerätewagen für Sonderaufgaben

Als Beispiel für eine Löschgruppe MIT LF KAT-S dient die Freiwillige Löschgruppe 72, die bereits seit längerer Zeit dem Konzept entsprechend ausgestattet ist und über einen Fuhrpark von insgesamt vier Fahrzeugen verfügt:
1. HLF 20
2. MTW
3. LF KAT-S
4. GW-L2 / DEKON-P

Das LF KAT-S erfüllt in dieser Wehr zusammen mit dem GW-L2 / DEKON-P Aufgaben im Bereich der ABC-Abwehr, daher sind diese als eigene Einheit in das Gefahrenabwehr-Konzept der Leitstelle eingebunden.

Auch erste Wehren OHNE LF KAT-S sind mittlerweile dem neuen Konzept entsprechend ausgestattet. Als Beispiel dient hier die Löschgruppe 51:
1. HLF 20
2. ELW-1
3. GW-VERSORGUNG
4. GW-VERSORGUNG
Auch ohne ein LF KAT-S sind die zwei Sonderfahrzeuge an diesem Standort als Einheit für Sonderaufgaben vorgesehen, in diesem Falle zur Versorgung von Einsatzkräften oder Betroffenen bei größeren und langwierigeren Einsätzen. Statt einem MTW verfügt die Einheit über einen ELW-1.


Mit Stand Juli 2023 standen den Löschgruppen der FF an vielen Standorten nach wie vor "nur" kleine LF 10/6 oder TSF zur Verfügung, diese sollten aber nach und nach aus dem Vorhaltungs-Konzept der Freiwilligen Feuerwehr verschwinden, bzw. nicht mehr als "Erstausrücker" vorgehalten werden sondern - wenn überhaupt - als zweites Angriffsmittel. Sie sollten allgemein nur noch vereinzelt als Ausbildungsfahrzeuge oder Gerätewagen für die Jugendfeuerwehr oder das Feuerwehr-Ausbildungs-Zentrum vorgehalten werden. Maximal zwei Fahrzeuge pro Fahrzeugtyp stehen hierbei aktuell im Raum, der Rest soll langfristig vollständig ausgemustert werden.

Mit einem vollständigen Abschluss der Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Löschgruppen-Konzeptes wurde frühestens zum Jahresende 2024 gerechnet. Diese Zeitrechnung ging mit Stand von November 2024 komplett auf, da nun in jeder Löschgruppe mindestens ein LF-20 oder HLF-20 als "Erstausrücker" vorhanden ist.