ILS-MIN-fiktiv - Integrierte Leitstelle Mindenhaven
Eine fiktive Rettungsleitstelle stellt sich vor

Der Löschzug

Daten und Fakten zum Löschzug der Feuerwehr:



Was ist eigentlich ein "Löschzug"?

Der "Löschzug" bildet organisatorisch und technisch die Grundstruktur jeder (Berufs-) Feuerwehr. Alle Aufgaben der Feuerwehr bauen technisch und personell auf dem Löschzug auf. Dabei gibt es in der technischen Ausstattung eines Löschzugs noch verschiedene, feine Unterschiede. Drei verschiedene Löschzug-Arten werden hier nun im folgenden detailiert erläutert:


Der "24er-Löschzug":
Der "24er-Löschzug" ist heutzutage vor allem noch bei Berufsfeuerwehren sowie Hauptamtlichen und größeren Freiwilligen Feuerwehren in ländlicheren Regionen anzutreffen. Er besteht aus vier Fahrzeugen:

- ELW-1 (Einsatzleitwagen)
- LF 24 (Löschgruppenfahrzeug, mittlerweile nach Norm LF 20/10 oder HLF 20/10)
- DLK 23/12 (Drehleiter mit Korb)
- TLF 24/50 (Tanklöschfahrzeug, mittlerweile nach Norm TLF-4000)
Und optional:
- RTW (Rettungswagen)

Der Name des Löschzuges leitet sich dabei vom alten LF 24 und dem TLF 24/50 ab. Das mittlerweile aus der Norm gerutschte LF 24 hatte einen größeren Wassertank, jedoch keinen hydraulischen Rettungssatz wie die aktuelleren HLF 20/16 bzw HLF 20/10. Das TLF dient vor allem als Wassertransporter, um in ländlichen Bereichen ohne ausreichende externe Wasserversorgung durch Hydranten den Erstangriff mit Wasser zu unterstützen - notfalls bis eine Wasserversorgung über größere Distanzen aufgebaut werden konnte.


Der sogenannte "Komplett-Zug":
Der Komplett-Zug besteht aus vier Einsatzfahrzeugen der Berufsfeuerwehr. Im Einzelnen sind das:

- ELW-1 (Einsatzleitwagen)
- HLF 20/10 (Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug Brandschutz)
- DLK 23/12 (Drehleiter mit Korb)
- HLF 20/10 (Technische Hilfeleistungen)
Und optional:
- RTW (Rettungswagen)

Auffallend ist zunächst die Bezeichnung HLF: Das klassische Löschgruppenfahrzeug wird in seiner Beladung erweitert um einen hydraulischen Rettungssatz mit Schere und Spreizer, um bei Verkehrsunfällen Technisch besser gerüstet zu sein. Außerdem werden gleich zwei dieser Fahrzeuge im Zug vorgehalten, was die Technische Ausstattung des gesamten Zuges verbessert und Platzmangel vorbeugt.


Der "Kurz-Zug" oder "City-Zug":
Der "Kurz-Zug" besteht mitunter lediglich aus drei oder maximal vier Fahrzeugen. Eingesetzt wird dieser Zug zum Beispiel in Stadtrandgebieten. Aber auch Ballungsräume mit sehr hoher Bevölkerungsdichte können dazu geeignet sein solche "City-Züge" einzusetzen. Zum Fuhrpark gehören:

- ELW-1 (Einsatzleitwagen)
- HLF 20/10 (Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug)
- DLK 23/12 (Drehleiter mit Korb)
Und optional:
- RTW (Rettungswagen)

Im Gegensatz zum Komplett-Zug fehlt beim Kurz-Zug das zweite HLF. Im Einsatzfall muss dieses dann von einer anderen Wache zeitgleich alarmiert werden und sich mit dem Kurz-Zug am Einsatzort treffen. Eine Alternative in Ballungsräumen wäre womöglich die durchgängige Vorhaltung von City-Zügen ohne zweites HLF, was dazu führt, dass bei einem Brandeinsatz immer zeitgleich zwei Löschzüge im ersten Abmarsch alarmiert würden. Von Vorteil wäre dadurch, dass bereits frühzeitig ein zweites Hubrettungsfahrzeug zur Verfügung stünde, dessen Besatzung in Doppelfunktion alternativ auch ein Sonderfahrzeug zur Einsatzstelle nachführen könnte.


In allen Fällen ist grundsätzlich die zusätzliche Vorhaltung eines Rettungswagens in Form eines fest zugeteilten "Zug-RTW" möglich. Bei einem Brandeinsatz muss vorbeugend grundsätzlich ein Rettungswagen mit alarmiert werden, um möglicherweise verletzte Personen an der Einsatzstelle sichten und versorgen zu können. Das gilt auch in Fällen, in denen nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass Personen betroffen sind, oder die Erstmeldung keine Verletzten einschließt.
Im weiteren Einsatzverlauf dient der alarmierte Rettungswagen unter Anderem als vorbeugende Maßnahme und zur Eigensicherung von eingesetzten Einsatzkräften.