ILS-MIN-fiktiv - Integrierte Leitstelle Mindenhaven
Eine fiktive Rettungsleitstelle stellt sich vor

Das LZK-BF-08

Das Löschzugkonzept der Berufsfeuerwehr Mindenhaven:



Im Jahr 2008 wurde das Löschzugkonzept der Berufsfeuerwehr Mindenhaven im Zuge einer Neuorganisation des Fuhrparks umgestellt.

Das Löschzugkonzept 2008 der Berufsfeuerwehr (LZK-BF-08) orientiert sich seitdem hauptsächlich am HLF-Konzept für Ballungsräume. Dabei geht man ab vom klassischen "24er-Löschzug" und rückt mit zwei Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen (HLF) im ersten Abmarsch zum Einsatz aus, wie im folgenden deutlich wird:


ELW-1 (Führungsfahrzeug)

Stärke:         1 - 1
                    ZF (Zugführer)
                    Maschinist
                    (Melder)


HLF 20/10 (Brandschutz)

Stärke:         1 - 6
                    GF (Gruppenführer)
                    Maschinist
                    Angriffstrupp (0 - 3)
                    Sicherungstrupp (0 - 2)


DLK 23/12 (Hubrettungsfahrzeug)

Stärke:         0 - 2
                    FF (Fahrzeugführer)
                    Maschinist


HLF 20/10 (Technische Hilfeleistung)

Stärke:         1 - 6
                    GF (Gruppenführer)
                    Maschinist
                    Angriffstrupp (0 - 3)
                    Wassertrupp (0 - 2)


RTW (Zug-RTW, Eigensicherung)

Stärke:         0 - 2
                    Fahrzeugführer (mind. Rettungssanitäter)
                    Patientenbetreuung (Notfallsanitäter)


In diesem Konzept wurden in der Folgezeit in Mindenhaven gleich mehrere Neuerungen umgesetzt, die insgesamt zu einer Steigerung der Effektivität im Einsatzdienst führten:


Der Kommandodienst (C-Dienst) rückt seitdem gemeinsam mit dem Löschzug aus. Dies ist insofern eine Neuerung, weil der Posten des Zugführers (ZF) bis dahin durch Personal besetzt wurde, das sich im Bürodienst befand und daher nur mit Verspätung dem Löschzug folgen konnte. Hier wurde im Vorfeld durch intensive Schulung und Weiterbildung der hauptverantwortlichen Gruppen- und Zugführer Abhilfe geschaffen: Jeder Löschzug verfügt nun über einen rund um die Uhr im Einsatzdienst befindlichen Zugführer, der im Einsatzfall gemeinsam mit dem Löschzug zum Einsatz ausrücken kann. Dazu steht ihm ein Einsatzleitwagen (ELW 1) mitsamt Fahrer bzw. Melder zur Verfügung, was die Arbeitsmöglichkeiten des Führungspersonals am Einsatzort von Beginn an verbessert, da man bereits ab Einsatzbeginn an wetterunabhängigen Arbeitsplätzen arbeiten kann.

Trotzdem wird auf den Einsatz eines Gruppenführers (GF) auf jedem HLF nicht verzichtet, vielmehr besteht durch den zusätzlichen Einsatz von Gruppenführern die Möglichkeit, kleinere Einsätze lediglich mit einem allein operierenden HLF abzuarbeiten bzw. bei Einsätzen des Löschzuges zügig Kompetenzbereiche, beispielsweise in Form verschiedener Brandabschnitte zu bilden.

Desweiteren wird in den Löschzügen der Berufsfeuerwehr im Regelfall kein Tanklöschfahrzeug (TLF 24/50, TLF 24/60 od. TLF-4000) mehr vorgehalten. Der Einsatz von Tanklöschfahrzeugen erwies sich in der Vergangenheit gerade bei Kleinbränden im städtischen Ballungsraum als überflüssig, da man im Stadtgebiet zur externen Wasserversorgung jederzeit auf das vorhandene Hydrantennetz zurückgreifen kann (diese Erfahrung bestätigten auch andere Berufsfeuerwehren, bei denen das HLF-Konzept für Ballungsräume schon seit längerer Zeit angewendet wurde). Die Vorhaltung von schweren wasserführenden Fahrzeugen und Tanklöschfahrzeugen wird seitdem überwiegend den Löschzügen und –gruppen der Freiwilligen Feuerwehr überlassen, die dadurch enger in das Gesamtkonzept integriert werden (es gilt hierbei das Prinzip der Aufgabenverteilung). Ein Ersatzfahrzeug befindet sich desweiteren zu Übungs- und Ergänzungszwecken in Händen des Feuerwehr-Ausbildungs-Zentrums (FAZ).
Allerdings wurde nach 2008 auch in den Freiwilligen Wehren das Konzept überarbeitet und Tanklöschfahrzeuge größtenteils aus der Vorhaltung gestrichen.

Statt einem TLF wird im Rahmen des Konzepts nun ein zweites Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 20/10) vorgehalten und das Personal des Löschzugs auf beide verteilt und erweitert. Dadurch wurde hauptsächlich erreicht, dass bereits im ersten Abmarsch nach Alarmierung ein zweiter Atemschutz-Trupp zur Personenrettung und Brandbekämpfung bzw. als Sicherungstrupp eingesetzt werden kann. Beide Atemschutz-Trupps werden darüber hinaus aus drei Mann zusammengesetzt, was die Belastung einzelner PA-Träger verringert und gleichzeitig die Einsatzmöglichkeiten, die Sicherheit und die Effizienz der Trupps erhöht. Auch die Aufgabenverteilung im Freien wird durch das neue Konzept übersichtlicher: Während das erste HLF jeweils einen 2-Mann-Trupp zur Absicherung der Einsatzstelle und aller Einsatzkräfte bis zur Übernahme durch die Polizei stellt, übernimmt der 2-Mann-Trupp des zweiten HLF die primäre Wasserversorgung zur Brandbekämpfung über externe Quellen, wie das örtliche Hydrantennetz.


Durch die identische Besatzung und technische Beladung aller HLF - auch der Freiwilligen Feuerwehren - wird zusätzlich ein variabler Einsatz einzelner Fahrzeuge innerhalb des Stadtgebietes ermöglicht, ohne gleichzeitig die Schlagkraft eines verbliebenen Löschzuges zu stark zu verringern. Auch Ausbildungstechnische Belange sind hierbei zu beachten: Durch die identische Ausstattung aller funktionsgleichen Fahrzeuge ist es für die Einsatzkräfte einfacher, in der Ausbildung erlerntes in der Praxis umzusetzen, da eine Umgewöhnung an andere Fahrzeuge praktisch entfällt, die Orientierung daher keine Probleme mehr im Einsatzdienst darstellt. Und schließlich können durch die Vorhaltung von Hydraulischen Rettungsgeräten auf jedem HLF selbst technische Hilfeleistungen, wie beispielsweise nach schweren Verkehrsunfällen, ohne Verzögerungen durch die Nachalarmierung und/oder Heranführung eines Rüstwagens (RW 2) abgearbeitet werden.

Die letzte Neuerung innerhalb des Konzeptes ist die Einführung des optionalen Zug-RTW. In der Vergangenheit wurde ein Rettungswagen nur sporadisch mit zu Brandeinsätzen alarmiert, zum Beispiel wenn von vornherein von verletzten oder vermissten Personen auszugehen war. Diese Vorgehensweise hat sich zuletzt jedoch immer häufiger als unzulänglich erwiesen:
Zum Einen befinden sich betroffene und umstehende Personen oftmals gerade zu Beginn eines Schadensereignisses, vorwiegend wenn sich noch keine Einsatzkräfte vor Ort befinden, bzw. diese gerade erst ihre Arbeit aufnehmen, in einer psychischen „Drucksituation“, die deren Wahrnehmung so weit beeinträchtigen kann, dass keine adäquaten Lagemeldungen an die Leitstelle oder die Einsatzkräfte erfolgen (können). Das ist in besonderem Maße für die Leitstellendisponenten ein Problem, denn ohne einen Überblick über die Situation am Einsatzort zu haben ist es faktisch unmöglich Gefährdungspotenziale vollständig zu erkennen oder gar auszuschließen. Zum Anderen entstehen durch den zunehmenden Teil von Mitbürgern ausländischer Abstammung, gerade in den Ballungsräumen, immer mehr Probleme in der Verständigung zum Beispiel bei der Annahme eines Notrufes.
Um diese beiden Risiken möglichst klein zu halten wurde das Prinzip des Zug-RTW zunächst in das neue Löschzugkonzept aufgenommen. Das bedeutet, dass bei jedem Einsatz des Löschzuges ein Rettungswagen der Berufsfeuerwehr oder einer anderen Rettungswache mit ausrückt, um etwaige verletzte Personen möglichst zeitnah versorgen und einem Krankenhaus zuführen zu können. Im weiteren Verlauf des Einsatzes besteht darüber hinaus die Möglichkeit den Rettungswagen zur Sicherung eigener Kräfte vorzuhalten. Bei lang andauernden Einsätzen wird der vor Ort befindliche Rettungswagen durch ehrenamtliche Kräfte ausgelöst, um das Fahrzeug für den Regel-Rettungsdienst "frei" zu machen.